1. Dezember 2017

​Liquiditätszufluss für die Prokon eG in zweistelliger Millionenhöhe​

Die PROKON Abgeltungsgläubiger SPV (ASPV) GmbH hat mit der Auszahlung der bereits im Juli angekündigten Abschlagszahlung begonnen. Die PROKON Regenerative Energien eG (Prokon eG) hat als Gläubigerin eine Zahlung in Höhe von rd. 28,6 Millionen Euro erhalten. Diese Zahlung ist liquiditätswirksam und steht der Prokon eG u.a. als Anschubfinanzierung für zukünftige Windparkprojekte zur Verfügung. Die verbleibende Forderung der Prokon eG gegenüber der ASPV beläuft sich nunmehr auf rd. 27,2 Mio. Euro. Mit einer Begleichung der ausstehenden Forderung rechnet die Prokon eG spätestens im Jahr 2019.