Fakten zur Windenergie

Flugsicherheit - stören die Blinklichter wirklich die Nachtruhe?

Warnlichter an Prokon-Windparks leuchten künftig nur noch, wenn sich Flugzeuge nähern.
Das rhythmische Blinken an der Spitze von Windrädern am nächtlichen Horizont: ein vertrautes Bild, das aber bald der Vergangenheit angehören dürfte. Grundsätzlich müssen zwar alle Bauwerke – und damit auch Windenergieanlagen – mit einer Gesamthöhe von über 100 Metern aus Gründen der Flugsicherheit entsprechend gekennzeichnet sein. Doch bereits seit Ende 2015 besteht die Möglichkeit, dieses nächtliche Blinken auszuschalten – und bis Ende dieses Jahres wird die sogenannte „Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung“ (BNK) Pflicht.

System erkennt Flugzeugsignale
Möglich wird der Einsatz von BNKSystemen durch eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV). Prokon hat bereits mit einem der führenden Hersteller von BNK-Lösungen einen Liefervertrag geschlossen und will seine Parks möglichst schnell umrüsten. Es wird ein sogenanntes Transpondersystem verbaut, das Signale von sich nähernden Flugobjekten wie Flugzeugen oder Hubschraubern erkennt und daraufhin die Befeuerung der Windenergieanlage einschaltet. Nach einer definierten Zeit erlöschen die Lichter wieder. So kann die nächtliche Beleuchtung um bis zu 95 Prozent reduziert werden. Störungen für Menschen und die Natur werden so auf ein Minimum reduziert – ein wichtiges Signal, um die Akzeptanz von Windenergieanlagen gerade auch im näheren Umfeld zu steigern. Mitunter hatten Nachbarn das nächtliche Dauerblinken als störend empfunden.

Prokon betreibt nun viel Aufwand, um hier Abhilfe zu schaffen: Genehmigungen müssen angepasst und sukzessive alle Anlagen umgerüstet werden. Der Windpark Oldendorf bei Itzehoe ist der erste Prokon- Windpark, der mit dem neuen System ausgestattet wurde.

Istockphoto 607612914 2048X2048