Post-EEG

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) aus dem April 2000 sieht für einen Zeitraum von 20 Jahren einen garantierten Mindestpreis für ökologisch erzeugten Strom vor. 2020 fielen die ersten Erzeuger aus dieser Förderung heraus. Damit sich der Betrieb auch kleinerer Anlagen – bis 100 kW – für die Eigentümer weiter lohnt, gibt es eine Verlängerung der Förderung bis 2027. Betreiber größerer Anlagen, ab 100 kW, können noch ein weiteres Jahr eine Vergütung für den Strom in Höhe des Jahresmarktwertes beantragen. 

 Wenn die EEG-Förderung schließlich ganz entfällt, sollten sich Photovoltaik- und Windenergieanlagen vollständig amortisiert haben. Sie können natürlich weiterbetrieben werden. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben der Eigennutzung des Stroms haben die Eigentümer von PV-Anlagen die Möglichkeit, kleinere Anlagen zu einem größeren Paket zu bündeln, um ihren Strom weiter an der Energiebörse handeln zu können. Für die Eigentümer größerer Windparks ist die Situation ein wenig einfacher. Sie können nach dem Förderungsende zum Beispiel langfristige Verträge mit Großabnehmern abschließen und damit den weiteren Betrieb ihrer Windenergieanlagen sichern. Und da Kraftwerksbetreiber für jede Tonne emittierten Kohlendioxids seit 2005 sogenannte CO2-Zertifikate erwerben müssen, die sich stetig verteuern, wird die Erzeugung regenerativer Energie im Vergleich zu der konventionellen Energie auf lange Sicht immer rentabler.