Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist ein Anreiz für Unternehmen und Privatpersonen, nachhaltige Energie zum Beispiel mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach zu erzeugen. Für diesen Strom erhalten sie über eine Dauer von 20 Jahren eine festgelegte Vergütung. Der Zuschuss bevorzugt kleinere Anlagen bis 10 kW, weil hier die Investitionskosten erheblich höher sind. Anlagen über einer nominellen Leistung von 750 kW auf Dachflächen und Freiflächen nehmen an einer Ausschreibung teil, die von der Bundesnetzagentur durchgeführt wird. Die Zuschläge werden in einem Wettbewerbsverfahren vergeben, die durchschnittliche Förderung liegt hier bei etwa 5 Cent pro Kilowattstunde.

Die Einspeisevergütung garantiert einen festen Abnahmepreis für eine Dauer von 20 Jahren. Für neu geschaffene Anlagen sinkt dieser Preis aber in jedem Jahr. Das bedeutet, eine Anlage, die in diesem Jahr zugelassen wird, bekommt einen höheren Abnahmepreis als Anlagen, die erst im nächsten Jahr ans Netz gehen. Die Einspeisevergütung durch das EEG gilt als wirkungsvoller Anreiz für den dezentralen Ausbau regenerativer Energien und dient vielen europäischen Ländern als Vorbild. Sie hat insbesondere dazu geführt, dass die Kosten für die Installation und den Betrieb z.B. von Photovoltaik laut Umweltbundesamt seit dem Beginn der Förderung um 90 Prozent gesunken sind.