29. Juni 2017

Zweite Zins- und erste Tilgungszahlung der PROKON Anleihe 2016/2030

Am 26.06.2017 fand die zweite Zinszahlung der im Sommer 2016 von Prokon emittierten Anleihe statt. Die Zahlung, welche gemäß den Anleihebedingungen für den Zeitraum vom 12.10.2016 bis 24.06.2017 geleistet wurde, betrug 0,25 € je Schuldverschreibung bezogen auf einen Nennwert von 10 € je Schuldverschreibung. Dies entspricht einer Verzinsung von 3,5% p.a.

Gleichzeitig erhielten die Inhaber der Prokon Schuldverschreibungen eine erste Teilrückzahlung (Tilgung) in Höhe von 0,72 € pro Schuldverschreibung. Diese erste Teilrückzahlung führt zu einem neuen Nennwert in Höhe von 9,28 € pro Schuldverschreibung. Naturgemäß reduziert sich durch diesen Vorgang der auf dem Depot ausgewiesene Geldbetrag. Gleichzeitig werden jedoch die oben genannten Beträge (Zinsen und Teilrückzahlung) den Verrechnungskonten der jeweiligen Depots gutgeschrieben und stehen somit den Inhabern der Prokon Schuldverschreibungen als liquide Mittel zur Verfügung. Die nächste Zins- und Tilgungszahlung erfolgt am 25. Juni 2018.

 

Wichtiger Hinweis für Inhaber von Prokon Schuldverschreibungen

Die Depotbanken weisen Rückzahlungen bzw. Teilrückzahlungen im Depotauszug häufig als „Verkauf“, „Rückkauf“, „Einlösung“, „Reduzierung“ o.ä. aus. Dies ist aus Sicht der Inhaber von Prokon Schuldverschreibungen jedoch möglicherweise irreführend. Für den Fall, dass Unklarheiten bestehen, sollten sich Inhaber der Prokon Schuldverschreibungen an ihre depotführende Bank wenden und auf diese Meldung Bezug nehmen.

 

Wichtiger Hinweis für Mitglieder, die auch Inhaber von Prokon Schuldverschreibungen sind

Die oben genannten Vorgänge zur Prokon Anleihe betreffen weder die Mitgliedschaft noch die  Geschäftsguthaben der Mitglieder der Prokon eG.