7. Mai 2024

Einladung zur Ordentlichen Generalversammlung 2024 der Prokon Regenerative Energien eG

in Präsenz mit elektronischer und schriftlicher Stimmabgabe (Briefwahl)
am Samstag, den 08.06.2024, um 11:00 Uhr (MESZ)
im AMO Kulturhaus, Erich-Weinert-Straße 27, 39104 Magdeburg
(Einlass ist ab 9:00 Uhr möglich)

Tagesordnung

  • 1. Eröffnung und Begrüßung 

  • 2. Berichte über den Jahres- und den Konzernabschluss jeweils zum 31.12.2023 
    • 2.1. Bericht des Vorstands, Vorlage des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31.12.2023 sowie der Lageberichte für die Genossenschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2023
    • 2.2. Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung durch den Genoverband e.V., Frankfurt am Main
    • 2.3. Bericht des Aufsichtsrats

  • 3. Generaldebatte 

  • 4. Beschlussfassungen
    • 4.1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      Der Jahresabschluss der Prokon Regenerative Energien eG zum 31.12.2023 wird festgestellt.
    • 4.2. Beschluss über die Verwendung des im Geschäftsjahr 2023 entstandenen Jahresüberschusses/Bilanzgewinns
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      Der im Jahresabschluss der Prokon Regenerative Energien eG zum 31.12.2023 ausgewiesene Bilanzgewinn von EUR 10.881.447,96, der sich aus dem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 12.090.307,53 zuzüglich des Gewinnvortrags in Höhe von EUR 190,20 abzüglich der Zuweisung zur gesetzlichen Rücklage in Höhe von EUR 1.209.049,77 (= 10,0 % des Jahresüberschusses zuzüglich Gewinnvortrag) ergibt, wird in Höhe des rechnerisch nach § 35 Absatz 2 der Satzung verteilungsfähigen Betrages am 30.07.2024 als Dividende an die Mitglieder ausgeschüttet und in Höhe des verbleibenden Betrages auf neue Rechnung vorgetragen.
    • 4.3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
      Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
      Den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt. 
    • 4.4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
      Der Vorstand schlägt vor zu beschließen:
      Den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt.


    Prokon Regenerative Energien eG

    Itzehoe, den 07.05.2024
    Dr. Henning von Stechow | Katharina Beyer