Fragen zur Energiegenossenschaft Windauf eG

Viele Mitglieder wünschen sich ein direktes Engagement an regenerativen Projekten ihrer Prokon-Genossenschaft. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen ihnen mit der Energiegenossenschaft Windauf eG ein passendes Beteiligungsmodell vor.

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Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zu Registrierung finden Sie unter www.windauf.de

Antworten auf häufige Fragen der Prokon-Mitglieder
  • 1. Warum gibt es die Windauf eG?

    Initiiert durch Mitglieder der Prokon Regenerative Energien eG engagiert sich die Energiegenossenschaft Windauf eG unmittelbar an konkreten Projekten zur Nutzung regenerativer Energien. Die Windauf eG beabsichtigt, Windparks und Photovoltaikanlagen zu betreiben sowie bereits errichtete Windparks oder schon in Betrieb befindliche Photovoltaik-Anlagen zu erwerben bzw. sich an ihnen zu beteiligen.
    Die Energiegenossenschaft Windauf eG möchte insbesondere den Mitgliedern der Prokon eG, aber auch anderen interessierten Bürgern und Unternehmen eine Grundlage dafür schaffen, durch eigene Initiative einen direkten Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und die Energiewende zu unterstützen. Die Windauf eG arbeitet dabei in enger Kooperation mit der Prokon eG zusammen. Die Mitglieder der Prokon Genossenschaft können durch die Investition in die Windauf eG einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Energiewende in Bürgerhand leisten, denn die Projekte müssen nicht an Dritte veräußert werden, sondern verbleiben in der „Familie“. Darüber hinaus können sie durch die Mitgliedschaft in der Windauf eG an dem Erfolg der fertigen Projekte wirtschaftlich partizipieren und aufgrund der günstigen Kostenstruktur der Windauf eG eine angemessene Verzinsung erzielen. Perspektivisch könnten beide Genossenschaften, wenn die Mitglieder dies beschließen, auch fusionieren, z. B. nach vollständiger Bedienung der Prokon-Anleihe.Initiiert durch Mitglieder der Prokon Regenerative Energien eG engagiert sich die Energiegenossenschaft Windauf eG unmittelbar an konkreten Projekten zur Nutzung regenerativer Energien. Die Windauf eG beabsichtigt, Windparks und Photovoltaikanlagen zu betreiben sowie bereits errichtete Windparks oder schon in Betrieb befindliche Photovoltaik-Anlagen zu erwerben bzw. sich an ihnen zu beteiligen.

    Die Energiegenossenschaft Windauf eG möchte insbesondere den Mitgliedern der Prokon eG, aber auch anderen interessierten Bürgern und Unternehmen eine Grundlage dafür schaffen, durch eigene Initiative einen direkten Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und die Energiewende zu unterstützen. Die Windauf eG arbeitet dabei in enger Kooperation mit der Prokon eG zusammen. Die Mitglieder der Prokon Genossenschaft können durch die Investition in die Windauf eG einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Energiewende in Bürgerhand leisten, denn die Projekte müssen nicht an Dritte veräußert werden, sondern verbleiben in der „Familie“. Darüber hinaus können sie durch die Mitgliedschaft in der Windauf eG an dem Erfolg der fertigen Projekte wirtschaftlich partizipieren und aufgrund der günstigen Kostenstruktur der Windauf eG eine angemessene Verzinsung erzielen. Perspektivisch könnten beide Genossenschaften, wenn die Mitglieder dies beschließen, auch fusionieren, z. B. nach vollständiger Bedienung der Prokon-Anleihe.

  • 2. Warum werden Bestandswindparks der Prokon eG verkauft?

    Die Prokon eG verkauft keine Bestandswindparks. Alle Windparks, die vor der Erstellung und Vorlage des Insolvenzplans bzw. Aufhebung des Insolvenzverfahrens in Betrieb genommen wurden, dienen zur Besicherung der Prokon-Anleihe. Ausschließlich nach der Gründung der Genossenschaft fertiggestellte Projekte werden an externe Investoren oder an die Windauf eG teilveräußert, d. h. mit Gewinn verkauft. Prokon erzielt marktübliche Projekterlöse durch den Verkauf von Windparks an die Windauf eG. Die Marktüblichkeit ist durch externe Wertgutachten von Wirtschaftsprüfern nachgewiesen.
    Die Teilveräußerung von Projekten ist notwendig, damit die Genossenschaft mit diesen Verkaufserlösen, den Einspeisevergütungen und den Einnahmen aus dem Privatkundenbereich Strom zusammen alle Ausgaben der Genossenschaft decken und darüber hinaus noch Erlöse zur Dividendenausschüttung erwirtschaften kann. Dieses Vorgehen entspricht dem im Insolvenzplan festgeschriebenen Geschäftsmodell der Prokon eG.

  • 3. Wie finanziert sich die Windauf eG?

    Die Windauf eG finanziert sich wie alle Unternehmen im Wesentlichen aus zwei Quellen. Zum einen dem Eigenkapital, also bei der Windauf eG hauptsächlich dem Geschäftsguthaben der investierenden Mitglieder und aus Fremdkapital wie z. B. Verbindlichkeiten.

  • 4. Wie kommt die Windauf eG an Projekte?

    Die Windauf eG erwirbt entweder bereits errichtete Windparks oder schon in Betrieb befindliche Photovoltaik-Anlagen oder beteiligt sich an solchen. Erster Ansprechpartner für den Erwerb von bereits errichteten Windparks ist natürlich die Prokon Genossenschaft. Grundsätzlich ist jedoch auch ein Erwerb von Windparks bzw. Photovoltaik-Anlagen auf dem freien Markt vorstellbar. Analoges gilt für Beteiligungen.
    Der Genossenschaftsverband prüft beide Genossenschaften, also die Windauf eG und die Prokon eG, und bietet durch sein Urteil jedem Außenstehenden Gewähr für ein ordnungsgemäßes Handeln beider Unternehmen.

  • 5. Wer ist Vorstand der Windauf eG und wer ist Aufsichtsrat?

    Dr. Henning von Stechow und Andreas Neukirch sind die Vorstände der Energiegenossenschaft Windauf eG. Aktuelle Aufsichtsratsmitglieder sind Petra Wildenhain, Johannes Kempmann, Rainer Doemen, Erwin Diederich und Bruno Simmler. So findet dort eine professionelle, sehr kostengünstige Führung der Windauf eG statt. Zugleich kann so die Erreichung der mit der Gründung angestrebten Vorteile für die Windauf eG und Prokon-Mitglieder befördert werden.

  • 6. Was sind die Chancen der Windauf eG?

    Die Chancen der Windauf eG liegen in einem risiko- und kostenminimierten Geschäftsmodell.
    Risikominimiert, weil sich die Windauf eG ausschließlich mit dem Betrieb bzw. der Beteiligung an erneuerbaren Energienprojekten beschäftigt (und somit keine Projektierungsrisiken trägt wie z. B. Windparkprojektierer) und kostenminimiert, da die Windauf eG konsequent auf die Erfahrung, Kompetenz und Expertise der Prokon eG als Dienstleister setzt und selbst keine Mitarbeiter beschäftigt. Auf diesem Konzept basierende Liquiditäts- und Ertragsprognosen lassen erwarten, dass die Windauf eG für die Windauf-Mitglieder eine durchschnittliche Rendite von 3,0 % p.a. erwirtschaften kann.

  • 7. Entstehen der Prokon Nachteile durch die Windauf eG?

    Der Prokon eG entstehen durch Geschäftsbeziehung mit der Windauf eG keine Nachteile. Formal satzungsgemäß trägt die Prokon eG natürlich dasselbe unternehmerische Risiko wie alle anderen investierenden Mitglieder auch.

  • 8. Welche Vorteile hat die Prokon durch die Windauf eG?

    Die Prokon eG und ihre Mitglieder erzielen durch die Windauf eG wesentliche Vorteile:

    • 1. Prokon erzielt marktübliche Projekterlöse durch den Verkauf an die Windauf eG. Dies ist durch ein Wertgutachten eines Wirtschaftsprüfers nachgewiesen.
      2. Prokon ist der Dienstleister der Windauf eG und übernimmt langfristig den Service und die Wartung der Windparks. Dies stärkt die Ertragskraft der Prokon eG. Dabei prüft der Genossenschaftsverband beide Genossenschaften und bietet durch sein Urteil jedem Außenstehenden Gewähr für ein ordnungsgemäßes Handeln beider Unternehmen.
      3. Mitglieder der Prokon können durch Mitgliedschaft in der Windauf eG an dem Erfolg der fertigen Projekte wirtschaftlich partizipieren und aufgrund der günstigen Kostenstruktur der Windauf eG zu einer angemessenen Verzinsung.
      4. Die Prokon eG erhält, wie alle anderen investierenden Mitglieder auch, eine garantierte Mindestverzinsung von 2,5 % p.a. ihres eingebrachten Geschäftsguthabens.
      5. Die Mitglieder können durch die Investition in die Windauf eG einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Energiewende in Bürgerhand leisten, denn die Projekte werden nicht an Dritte veräußert.
      6. Perspektivisch könnten beide Genossenschaften, wenn die Mitglieder dies beschließen, auch fusionieren, z. B. nach vollständiger Bedienung der Prokon-Anleihe.

    Zusammenfassend kann man feststellen, dass die Gründung der Windauf eG ermöglicht hat, viele strategische Vorteile zu kombinieren.

  • 9. Entsteht durch die Windauf eG eine Konkurrenzsituation zu Prokon?

    Nein. Eine denkbare Konkurrenzsituation wäre, wenn die Windauf eG ebenfalls Windparks projektieren würde und sich z. B. um dieselben Eignungsflächen wie die Prokon eG bemühen würde. Da sie dies jedoch nicht tut, entsteht auch zu keinem Zeitpunkt eine Konkurrenzsituation.

  • 10. Wie kann ich Mitglied der Windauf eG werden?

    Investierendes Mitglied werden Sie ganz einfach über das Online-Portal der Windauf eG unter www.windauf.de. Sie benötigen dafür lediglich eine eigene E-Mail-Adresse. Klicken Sie auf „Jetzt Mitglied werden“ oder „Login“ und registrieren Sie sich. Nehmen Sie anschließend die Zeichnung der Mitgliedschaft vor. Mit dem Beitritt sind mindestens zwei Geschäftsanteile (2x 500 Euro) an der Windauf eG zu übernehmen. Sie erhalten nach Abschluss der Zeichnung eine E-Mail von der Windauf eG mit den Vertragsunterlagen und Informationen zum weiteren Ablauf.
    Damit Sie als investierendes Mitglied in die Windauf eG aufgenommen werden können, senden Sie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung im Original auf dem Postweg an:

    Energiegenossenschaft Windauf eG
    Kirchhoffstraße 3
    25524 Itzehoe

    Nach dem Eingang Ihrer Beitrittserklärung und deren Prüfung, muss der Aufsichtsrat Ihrer Aufnahme als investierendes Mitglied durch Gegenzeichnung der Beitrittserklärung zustimmen. Sodann erhalten Sie von der Windauf eG eine Aufforderung zur Zahlung Ihrer gezeichneten Geschäftsanteile.
    Mit dem vollständigen Eingang Ihrer Zahlung auf die gezeichneten Geschäftsanteile ist Ihre Mitgliedschaft in der Windauf eG dann zugelassen.