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Wussten Sie schon, ...
... dass die so genannte EEG-Umlage rund ein Viertel
Ihres Strompreises ausmacht? Sie wird als Teil des staatlichen
Fördermechanismus für den Ausbau von Erneuerbaren Energien von jedem
Verbraucher gezahlt.
Im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ist geregelt, dass Betreiber
von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Quellen gewinnen, diesen aus dem
EEG-Konto vergütet bekommen. Dieses EEG-Konto wird ausschließlich über
die Zahlung der EEG-Umlage, die jeder Verbraucher mit seinem Strompreis
zahlt, gefüllt. Der Stromversorger reicht diese Umlage in voller Höhe
und gebündelt für alle Kunden an das EEG-Konto weiter.
Mit diesem Mechanismus wird die staatlich festgesetzte Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien möglichst solidarisch auf alle verteilt. In der Diskussion sind deshalb auch immer wieder alle Arten von Umlagen-Befreiungen. Denn die Befreiung eines Einzelnen von der Umlage erhöht natürlich in einem Solidarsystem die Last, die die Übrigen tragen. Teilweise Umlagebefreiungen können z. B. von stromintensiven Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, in Anspruch genommen werden. Befreiungen gibt es auch für Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen, die ihren Strom selbst produzieren.
Jeweils zum 15. Oktober eines Jahres wird die Höhe der EEG-Umlage für das kommende Jahr festgesetzt und wird dann von den Stromversorgern als Kostenbestandteil in die Kalkulation der Arbeitspreise übernommen. Kann dieser Kostenbestandteil nicht durch andere im Preis sinkende Bestandteile ausgeglichen werden, muss der Stromversorger Preisanpassungen erwägen.
In den letzten Jahren stieg die EEG-Umlage, da im Rahmen der für
unser Klima dringend notwendigen Energiewende immer mehr Erneuerbare-Energien-Anlagen zugebaut werden, die eine Vergütung aus dem EEG-Konto
erhalten. Gleichzeitig sinkt die Vergütungshöhe, die neue Anlagen erhalten, schnell und stetig. Es werden also immer mehr
„saubere“ Kilowattstunden erzeugt, die aber immer geringer vergütet
werden. Bemerkenswert ist im Jahr 2019, das die eigentlichen Energiewende-Förderkosten im zweiten Jahr in Folge zurückgegangen sind. Trotzdem steigt die EEG-Umlage auch in 2020.
Für das kommende Jahr hat die Bundesnetzagentur am 15. Oktober 2020 eine Senkung der EEG-Umlage von 6,756 Cent auf 6,5 Cent bekannt gegeben. Möglich wird dies durch eine Deckelung der Umlage durch den Bund im Rahmen des im Juni 2020 beschlossenen Konjunkturpaketes.
Gerade um die EEG-Umlage ist das Geschrei in den Medien immer besonders groß. Auf Grund historischer Börsendaten liegen Studien vor, die belegen, dass es ohne Ökoenergien teurer geworden wäre als mit. Erneuerbare Energien sorgten von 2011 bis 2018 für fallende Großhandelspreise und sparten den deutschen Stromverbrauchern in etwa 70 Milliarden Euro ein.