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Prokon Strom
Mo. & Di.: 8:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 16:00 Uhr;
Mi.: 8:00 – 12:00 Uhr (nachmittags nur schriftlicher Service);
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Fr.: 8:00 – 12:00 Uhr
04821 6855-377
Prokon Regenerative Energien eG
Kirchhoffstraße 3
25524 Itzehoe

Häufig gestellte Fragen

Zu Prokon Strom

Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen einige Fragen zu Prokon Strom, die uns besonders häufig erreichen. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Prokon Team gerne zur Verfügung.

Fragen zum Wechsel
  • 1. Kann ich Ökostromkunde bei Prokon werden?

    Grundsätzlich ja. Prokon beliefert Haushaltskund:innen im gesamten Bundesgebiet. In grenznahen Regionen kann es sein, dass eine Belieferung aus technischen Gründen nicht möglich ist. Geben Sie in unserem Tarifrechner einfach Ihren Verbrauch und Ihre PLZ ein, und Sie können sehen, welcher Arbeits- und Grundpreis in Ihrem PLZ-Gebiet für Prokon Windstrom gültig ist.

  • 2. Wie viele Tage in die Zukunft kann ich Kunde werden?

    Der Belieferungsbeginn darf bei Abgabe des Strom-Antrages nicht mehr als 180 Tage in der Zukunft liegen. Sollten Sie eine Kündigungsfrist über diesem Zeitraum hinaus bei Ihrem aktuellen Anbieter haben, wird der Antrag von Prokon abgelehnt. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich den Antrag auf Wiedervorlage zu legen und innerhalb des Zeitfensters von 180 Tagen vor Lieferbeginn einen Strom-Antrag an Prokon zu senden.

  • 3. Wie lange dauert es, bis ich Windstromkunde bei Prokon bin?

    Nach Erhalt Ihres Auftrages kündigen wir Ihren Stromvertrag bei Ihrem vorherigen Lieferanten, kümmern uns um die übrigen Formalitäten Ihres Wechsels und halten Sie stets auf dem Laufenden. Dieser Vorgang, der Lieferantenwechsel, dauert laut Wechselverordnung rund 3 Wochen.

    Der mögliche Starttermin Ihres Prokon Stromvertrages ist dabei von der Laufzeit Ihres bisherigen Vertrages abhängig. Den verbindlichen Lieferbeginn und die Höhe Ihres monatlichen Abschlages teilen wir Ihnen schriftlich in Ihrer Vertragsbestätigung mit.

    Wenn Sie umziehen oder bereits umgezogen sind, können Sie bis zu sechs Wochen rückwirkend zu Prokon Strom wechseln. Die Voraussetzung ist, dass uns Ihr vollständig ausgefüllter Stromvertrag vor Ablauf dieser Frist vorliegt und sich Ihr Vormieter/Vorbesitzer ordnungsgemäß bei seinem Lieferanten abgemeldet hat.

  • 4. Kann es passieren, dass ich bei dem Wechsel zu Prokon Strom zwischendurch "im Dunkeln" stehe?

    Nein, keine Sorge: Sie werden durchgehend mit Strom versorgt. Der Wechsel zu einem anderen Stromanbieter ist nur eine Vertragsangelegenheit. Der örtliche Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Stromversorgung zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen.

  • 5. Muss ich meinen derzeitigen Stromversorger selbst kündigen?

    Nein, wir übernehmen gerne alle Wechselformalitäten für Sie.

    Eine direkte Kündigung Ihres Stromversorgers durch Sie selbst ist nur dann notwendig, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht bei diesem wahrnehmen möchten. Dieses erhalten Sie beispielsweise dann, wenn Ihr Versorger die Preise erhöht hat.

  • 6. Gibt es ein Kundenportal?

    Ja. in unserem Kundenportal können Sie alle Ihre Stromverträge online verwalten. Persönliche Daten anpassen, Zählerstände durchgeben, den Umzug mitteilen, die Bankverbindung ändern und Ihre Vertragsdokumente einsehen. Und selbstverständlich auch über einen Kündigungsbutton Ihren Vertrag kündigen. Bevor Sie diesen Button jedoch nutzen, sprechen Sie mit uns, denn dieser Button sollte aus unser Sicht so selten wie möglich geklickt werden. 😉

  • 7. Ist es erforderlich, dass ich zum Vertragsbeginn meinen Stromzähler ablese?

    Um eine eventuelle Schätzung des Netzbetreibers zu vermeiden, ist eine Ablesung des Zählers zum Vertragsbeginn sehr zu empfehlen. Ihren Zählerstand können Sie uns direkt über unser Kundenportal mitteilen. Zugang zum Kundenportal erhalten Sie nach einmaliger Registrierung mit Ihrer Kunden- und Vertragsnummer. Gegebenenfalls kommt Ihr zuständiger Netzbetreiber bezüglich des Zählerstandes ebenfalls auf Sie zu.

  • 8. Was passiert bei einem Umzug - zieht mein Stromvertrag mit um?

    Wenn Sie umziehen, können Sie Ihren bestehenden Prokon-Stromvertrag mit an die neue Lieferanschrift nehmen. Es gilt weiterhin der aktuelle Arbeitspreis und die Ihnen zugesicherte Preisgarantie. Ihre neue Anschrift können Sie uns ganz bequem über unser Kundenportal mitteilen. Alles Weitere erledigen wir für Sie.

  • 9. Kann ich den Vertrag von z. B. meinem Vormieter übernehmen, wenn dieser auszieht?

    Nein, der Vertrag des bisherigen Vertragspartners müsste bei Auszug vom Vormieter gekündigt werden, daher benötigen wir von Ihnen einen neuen Auftrag. Hier können Sie ganz bequem den für Ihre Anschrift gültigen Prokon Strompreis ermitteln und uns in wenigen Schritten Ihren Auftrag online zukommen lassen. Alternativ können Sie uns natürlich gerne telefonisch unter T: 04821 6855-230 kontaktieren.

Fragen zum Stromzähler
  • 1. Wo finde ich meine Zählernummer?

    Die Zählernummer Ihres Stromzählers finden Sie oft in der Nähe eines Barcodes. Wenn Sie sich nicht sicher sind, nehmen Sie einfach ihre letzte Stromrechnung oder im Falle eines Einzuges das Wohnungsübergabeprotokoll zur Hand. Dort ist die Zählernummer ebenfalls angegeben. Anbei finden Sie ein Beispielbild eines Stromzählers.

    Prokon Faq Prokon Strom Beispielzaehler
  • 2. Versorgt Prokon auch Haushalte mit Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung?

    Wir versorgen Sie auch gerne mit einer sogenannten unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung, wie einer Wärmepumpe oder einer Nachtspeicherheizung. Über unseren Tarifrechner können Sie Ihren Preis ermitteln. Bitte beachten Sie, dass wir für Prokon Windstrom bislang ausschließlich einen Ganztagestarif anbieten. Ein spezieller Wärmepumpen-Tarif befindet sich in der Entwicklung.

  • 3. Ich habe einen Zwei-Tarif-Zähler. Kann ich über diesen Prokon Strom beziehen?

    Ja, Sie können unseren Ökostrom beziehen. Einen vergünstigten Nachtstromtarif bieten wir leider nicht an. Sollten Sie jedoch über zwei getrennte Zähler verfügen, können Sie gegebenenfalls mit dem Tagstromzähler zu Prokon wechseln. Sprechen Sie uns diesbezüglich einfach an.

  • 4. Wer kümmert sich um die Wartung oder Reparatur meines Zählers?

    Für den Ausbau, den Austausch und die Wartung des Stromzählers ist der Messstellenbetreiber zuständig. In der Regel ist dies Ihr örtlicher Netzbetreiber. Er ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Netzes verantwortlich. Das gilt auch für die Wartung und Reparatur Ihres Zählers. In allen Servicefragen rund um Ihren Stromzähler wenden Sie sich deshalb bitte an Ihren Messstellen- oder Netzbetreiber.

  • 5. Wer liest meinen Zähler ab?

    In der Regel fordert Ihr örtlicher Netzbetreiber Sie einmal im Jahr zur Ablesung Ihres Stromzählers auf. Der Zeitpunkt variiert von Haushalt zu Haushalt. Der abgelesene Zählerstand wird dann unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen vom Netzbetreiber an uns weitergeleitet.

    Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit Ihren Zählerstand jederzeit selbst abzulesen und uns diesen direkt über unser Kundenportal mitzuteilen. So umgehen Sie auf jeden Fall Schätzungen des Zählerstandes durch Ihren Netzbetreiber.

    Bitte beachten Sie, dass die Mitteilung eines Zählerstandes den Zeitpunkt Ihrer jährlichen Abrechnung nicht beeinflusst, sofern der Zählerstand außerhalb des Turnus abgelesen wurde.

Fragen zum Stromvertrag
  • 1. Ich möchte meinen monatlichen Abschlag reduzieren. Ist das möglich?

    Die Höhe Ihres Abschlages richtet sich nach Ihrem derzeitigen Jahresverbrauch. Falls Sie Ihre Abschlagshöhe anpassen möchten (z. B. aufgrund einer neu errichteten Photovoltaik-Anlage, Anschaffung energieeffizienterer Elektrogeräte) können Sie das in unserem Kundenportal vornehmen.

  • 2. Wie kann ich kündigen?

    Sie können ganz einfach und unkompliziert über unser Kundenportal Ihren Vertrag kündigen. Ihre Kündigung kann auch schriftlich per E-Mail (energie@prokon.net) oder postalisch an uns mitgeteilt werden.

    Als weitere Möglichkeit können Sie direkt auf unser Website in der Rubrik Kundenservice ihre Kündigung an uns übermitteln. Nutzen Sie gerne die direkte Kündigungsmöglichkeit über diesen Link.

  • 3. Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?

    Das hängt von Ihrem gewählten Ökostrom-Produkt ab. Im Tarif "Prokon Windstrom" können Sie Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

    Im Tarif "Prokon Windstrom 12" gilt eine Frist von 1 Monat zum Ende der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten. Anschließend ist der Vertrag jederzeit monatlich kündbar.

  • 4. Muss ich bei Umzug kündigen?

    Wenn Sie umziehen, können Sie Ihren bestehenden Prokon-Stromvertrag mit an die neue Lieferanschrift nehmen. Es gilt weiterhin der aktuelle Arbeitspreis und die Ihnen zugesicherte Preisgarantie. Die neue Anschrift können Sie uns ganz bequem über unser Kundenportal mitteilen. Alles Weitere erledigen wir für Sie.

  • 5. Gibt es ein Kundenportal?

    Ja. in unserem Kundenportal können Sie alle Ihre Stromverträge online verwalten. Persönliche Daten anpassen, Zählerstände durchgeben, den Umzug mitteilen, die Bankverbindung ändern und Ihre Vertragsdokumente einsehen. Und selbstverständlich auch über einen Kündigungsbutton Ihren Vertrag kündigen. Bevor Sie diesen Button jedoch nutzen, sprechen Sie mit uns, denn dieser Button sollte aus unser Sicht so selten wie möglich geklickt werden. 😉

  • 6. Ist bei Prokon Strom ein Mindestverbrauch erforderlich?

    Einen Mindestverbrauch gibt es bei uns nicht.

  • 7. Welche Vertragslaufzeit habe ich?

    Um Ihnen ein höchstes Maß an Flexibilität zu gewährleisten, haben Sie bei Prokon Windstrom die Wahl, ob Sie eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat oder zwölf Monaten wählen.

Fragen zur Abrechnung
  • 1. Wann erfolgt meine erste Stromabrechnung?

    Für die Erstellung Ihrer Stromabrechnung richten wir uns nach dem Lieferbeginn. Ihre erste Abrechnung erhalten Sie 12 Monate nach Lieferbeginn mit Prokon Windstrom. Alle nachfolgenden Abrechnungen erfolgen danach im Abstand von jeweils ca. 12 Monaten.

  • 2. Kann ich mir eine Zwischenabrechnung ausstellen lassen?

    Gerne bieten wir Ihnen auf Wunsch eine kostenpflichtige Zwischenabrechnung zusätzlich zur Jahresabrechnung an. Fordern Sie diese bitte formlos mit einem aktuellen Zählerstand bei uns an. Die aktuellen Preise finden Sie in unserer Preisinformation.

  • 3. Bei mir fand eine Trocknungsmaßnahme statt. Was ist zu tun?

    Im Rahmen der Trocknungsmaßnahme ist von einem temporär erhöhten Stromverbrauch auszugehen. Um eine Abschlagserhöhung aufgrund der Trocknung zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, uns den Beleg der Trocknungsfirma zu übersenden. Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Bestätigung über die verbrauchten Kilowattstunden aus.

  • 4. Ich habe gekündigt. Wann erhalte ich meine Endabrechnung?

    Sie erhalten Ihre Endabrechnung, sobald uns der Zählerstand unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen vom Netzbetreiber mitgeteilt und bestätigt wurde. Dieser wird uns im Normalfall vier bis sechs Wochen nach dem Ende der Belieferung übermittelt.

    Um eine Schätzung durch den Verteilnetzbetreiber zu vermeiden, haben Sie natürlich auch die Möglichkeit uns Ihren Endzählerstand über unser Kundenportal oder über unsere Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) mitzuteilen.

Fragen zum Kundenportal
  • 1. Wie registriere ich mich beim Kundenportal?

    Bevor Sie sich mit ihren persönlich festgelegten Benutzernamen und Passwort jederzeit im Kundenportal anmelden können, müssen Sie sich einmalig registrieren. Dafür benötigen Sie Ihre Kunden- und Vertrags-Nummer. Anschließend legen Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten fest und können unter https://energie.prokon.net das Kundenportal über einen Browser auf dem PC, Tablet oder Smartphone erreichen. Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen enthalten. Das können Groß- und Kleinbuchstaben oder auch Sonderzeichen und Ziffern sein. Nicht erlaubt sind Leerzeichen.

  • 2. Ist der Zugang zum Kundenportal sicher und sind meine Daten geschützt?

    Ja die Daten sind sicher. Sie werden verschlüsselt übertragen. Der größte Angriffspunkt ist, wenn Nutzer sehr einfache Passwörter wie beispielsweise "12345678" nutzen, welche von möglichen Angreifern durch pures Erraten leicht zu entschlüsseln sind. Daher nutzen Sie immer auch Sonderzeichen oder Kombinationen von Groß- und Kleinbuchstaben sowie Zahlen.

  • 3. Ich möchte mein Passwort ändern. Wo kann ich das tun?

    Im Kundenportal finden Sie in der linken farblich abgesetzten Fläche den Menüpunkt "Passwort ändern". Hier können Sie jederzeit ein neues Passwort für Ihr Kundenportal vergeben.

  • 4. Kann ich mehrere Verträge im Kundenportal verwalten?

    Ja. Alle ihre Energieverträge mit der Prokon Genossenschaft, egal ob Strom- oder Gasvertrag können Sie im Kundenportal einsehen und verwalten. Auch wenn Sie mehrere Strom- oder Gasverträge haben, sind diese alle unter einer Registrierung einsehbar.

  • 5. Wo kann ich im Kundenportal meine Rechnung einsehen?

    Im Kundenportal befindet sich links eine farbige Fläche unter der Sie Ihre Kunden- und Vertragsdaten auswählen können. Ganz oben in der Leiste können Sie Ihre Kundendaten einsehen und anpassen. Darunter ist die Vertragsnummer mit der Lieferanschrift aufgeführt. Durch einen Klick auf das Vertrags-Symbol gelangen Sie zu Ihren Vertragsdaten und können Ihre aktuelle Rechnung einsehen.

  • 6. Kann ich meinen Abschlag im Kundenportal anpassen?

    Unter den Vertragsdaten wird Ihnen Ihr monatlicher Abschlag angezeigt. Mit einem Klick auf die drei Punkte in der oberen Ecke wird Ihnen eine Leiste angezeigt, mit der Sie Ihren monatlichen Abschlag nach unten wie auch nach oben individuell anpassen können. Eingestellt ist der errechnete Abschlag anhand des letzten Jahresverbrauchs.

  • 7. Kann mein Prokon Stromvertrag mit umziehen?

    Ein Umzug steht bevor und Sie möchten Ihren aktuellen Prokon Stromvertrag unverändert beibehalten. Unter Ihren Vertragsdaten finden Sie den Punkt Umzug. Mit einem Klick darauf können Sie uns Ihre neue Anschrift verteilen. Ihre aktuellen Preise und die Preisgarantie bleiben auch an der neuen Lieferadresse bestehen. Um die An- und Abmeldung kümmern sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unseres Energie-Teams.

  • 8. Kann ich aus dem Kundenportal heraus Kontakt mit Prokon aufnehmen?

    Gern können Sie aus dem Kundenportal heraus mit uns Kontakt aufnehmen. Unter den Kundendaten sehen Sie das Feld "Ihre Nachricht an Prokon". In einem Textfeld können Sie Ihre Nachricht eingeben und auch eine Datei beifügten. Ihre E-Mail (falls bekannt) ist als Absender schon voreingestellt. Mit Klick auf "Nachricht übermitteln" gelangt ihre E-Mail zu unserem Energie-Team. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

  • 9. Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

    Ihren Stromvertrag können Sie ganz einfach im Kundenportal unter Ihren Vertragsdaten kündigen. Mit einem Klick auf den Button "Kündigung" gelangen Sie zur Übermittlung Ihrer Kündigung an uns. Neben dem Kundenportal können Sie uns auch eine schriftliche Kündigung per E-Mail zukommen lassen. Die genaue terminliche Beendigung des Vertrags ist abhängig von Ihrer Vertragslaufzeit und Ihren Kündigungsfristen.

    Als weitere Möglichkeit können Sie direkt über auf unser Website in der Rubrik Kundenservice ihre Kündigung an uns übermitteln. Nutzen Sie dafür die direkte Kündigungsmöglichkeit über diesen Link.

Fragen zum Ökostrom
  • 1. Der Strom aus meiner Steckdose ist immer der gleiche. Welche Gründe sprechen für Ökostrom von Prokon?

    Ökostromanbieter gibt es sehr viele. Prokon ist jedoch nicht nur ein Anbieter von Ökostrom, sondern auch ein Produzent von Ökostrom. Warum sich unser Ökostrom von vielen anderen Stromprodukten unterscheidet und wie wir einen aktiven Beitrag für eine nachhaltige Energiezukunft leisten, haben wir auf folgender Seite für erläutert: Ökostrom ist nicht gleich Ökostrom.

  • 2. Wer garantiert mir, dass ich wirklich nur Ökostrom beziehe?

    Wir von Prokon legen höchsten Wert darauf, dass unser Strom aus regenerativen Quellen stammt und wir mit der Erzeugung eigenen Ökostroms den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben. Die Prokon Genossenschaft hat direkte Lieferverträge mit vier ihrer Windparks und stehz für echten Windstrom - direkt vom Erzeuger.

    Dafür wurden wir von unabhängigen Experten mit angesehenen Prüfsiegeln ausgezeichnet. Im diesjährigen Anbietervergleich der Zeitschrift ÖKO-Test (Ausgabe 04/22) erhielt Prokon Windstrom die Testnote "sehr gut". Hier erfahren Sie mehr zu unseren Siegeln.