Häufig gestellte Fragen
Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen Fragen zu Prokon Biogas, die uns besonders häufig erreichen. Aktuell gilt das Interesse vor allem der Gaspreisbremse. Die uns am häufigsten erreichten Fragen zu diesem Thema haben wir in unseren FAQ hinzugefügt. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Prokon-Team gerne zur Verfügung.
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1. Was regelt die Gaspreisbremse und ab wann tritt sie in Kraft?
Die Gaspreisbremse tritt ab dem 1. März 2023 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Kundinnen und Kunden wird dann für eine Grundmenge an Gas (80 % des Verbrauchs) ein staatlicher Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde (inklusive aller staatlicher Preisbestandteile) garantiert, welcher aus Mitteln des Bundes finanziert wird. Der Verbrauch, der über diese Grundmenge hinaus geht, wird zum individuell gültigen Tarif abgerechnet. Grundlage für die Berechnung ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch.
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2. Wann erhalten Prokon-Kundinnen und -Kunden die Entlastung?
80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs kosten zunächst bis zum 31. Dezember dieses Jahres 12 Ct/kWh, auch wenn der aktuelle Tarif (Arbeitspreis) höher ist. Die ersten Entlastungsbeträge werden ab März 2023 gutgeschrieben. Dann erfolgt auch eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023. Wir informieren Sie bis spätestens 28. Februar 2023 schriftlich über ihren individuellen monatlichen Entlastungsbetrag.
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3. Wer profitiert von der Gaspreisbremse?
Alle Prokon Biogas-Kundinnen und -Kunden, deren Arbeitspreis mehr als 12 ct./kWh beträgt, profitieren von der Deckelung. Liegt der Arbeitspreis unter 12 ct./kWh gibt es selbstverständlich keine Entlastung, da der Preis ja unter der Höchstgrenze liegt. Bitte denken Sie daran: Die Deckelung gilt für 80 Prozent des Verbrauchs, für die restlichen 20 Prozent gilt der aktuell gültige Tarif der Kundin bzw. des Kunden.
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4. Lohnt es sich, weiterhin Gas zu sparen?
Es lohnt sich, auch weiterhin den Gasverbrauch zu reduzieren. Denn wenn Sie am Ende des Jahres weniger Gas verbraucht haben als prognostiziert, bekommen Sie bei Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung nicht nur Geld zurück – es wird auch jede im Vergleich zur Verbrauchsprognose eingesparte Kilowattstunde zum vertraglich vereinbarten höheren Arbeitspreis zu Ihren Gunsten verrechnet.
Trotz aller politischen Kostensenkungsmaßnahmen bleibt Gas ein knappes und teures Gut in diesen besonderen Zeiten. Wir legen Ihnen nahe, so sparsam wie möglich damit zu haushalten.
Tipps zum Energiesparen finden sie hier: https://sparenwasgeht.de/
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5. Wie errechnet sich der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag errechnet sich aus der Jahresverbrauchsprognose
Grundlage der Berechnung ist der prognostizierte Gasverbrauch aus dem September 2022. Die Gaspreisbremse wirkt sich auf 80 % des prognostizierten Verbrauchs aus.
Beispielrechnung:
· Jahresverbrauchsprognose: 18.000 kWh
· Entlasteter Anteil davon: 14.400 kWh (80 % von 18.000 kWh)
· Vertraglich vereinbarter Arbeitspreis für 2023: 20 ct./kWh
· Reduzierter Arbeitspreis: 12 ct./kWh
· Differenzbetrag = 8 ct./kWh
· Entlastungsbetrag = 14.400 kWh * 8 ct./kWh = 1.152 €/Jahr = 96 €/Monat
· Monatlicher Abschlag neu ohne Strompreisbremse: 300 €/Monat
· Monatlicher Abschlag neu mit Strompreisbremse: 204 €/Monat
Wir informieren Sie bis spätestens 28. Februar 2023 schriftlich über ihren individuellen monatlichen Entlastungsbetrag.
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6. Wirkt sich die Gaspreisbremse auch auf den Grundpreis aus?
Nein, die Gaspreisbremse beschränkt sich auf allein auf den Arbeitspreis. Der Grundpreis muss weiter in unveränderter Höhe gezahlt werden.
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1. Kann ich Biogas-Kunde bei Prokon werden?
Unsere Neukundentarife haben wir vorübergehend ausgesetzt. Aufgrund der historisch hohen Beschaffungskosten für Strom und Gas können wir Ihnen momentan keine neuen Verträge zu fairen und angemessenen Konditionen anbieten. Wir bedauern diesen Schritt sehr und hoffen, Ihnen unsere Energieprodukte (Prokon Windstrom und Prokon Biogas) bald wieder anbieten zu können.
Prokon-Mitglieder mit Interesse an einem Strom- oder Gasangebot melden sich bitte direkt per E-Mail oder Telefon bei uns.
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2. Wie viele Tage in die Zukunft kann ich Kunde werden?
Der Belieferungsbeginn darf bei Abgabe des Gas-Antrages nicht mehr als 180 Tage in der Zukunft sein. Sollten Sie eine Kündigungsfrist über diesem Zeitraum hinaus bei Ihrem aktuellen Anbieter haben, wird der Antrag von Prokon abgelehnt. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich den Antrag auf Wiedervorlage zu legen und innerhalb des Zeitfensters von 180 Tagen vor Lieferbeginn einen Gas-Antrag an Prokon zu senden.
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3. Wie lange dauert es, bis ich mit Biogas von Prokon beliefert werde?
Nach Erhalt Ihres Auftrages kündigen wir Ihren Gasvertrag bei Ihrem vorherigen Lieferanten, kümmern uns um die übrigen Formalitäten Ihres Wechsels und halten Sie stets auf dem Laufenden. Dieser Vorgang, der Lieferantenwechsel, dauert laut Wechselverordnung rund 3 Wochen.
Der mögliche Starttermin ist allerdings von der Laufzeit Ihres bisherigen Vertrages abhängig. Den verbindlichen Lieferbeginn und die Höhe Ihres monatlichen Abschlages teilen wir Ihnen schriftlich in Ihrer Vertragsbestätigung mit. Sie können dies alles im Kundenportal einsehen.
Wenn Sie umziehen oder bereits umgezogen sind, können Sie bis zu sechs Wochen rückwirkend zu Prokon Gas wechseln. Die Voraussetzung ist, dass uns Ihr vollständig ausgefüllter Gasvertrag vor Ablauf dieser Frist vorliegt und sich Ihr Vormieter/Vorbesitzer ordnungsgemäß bei seinem Lieferanten abgemeldet hat.
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4. Kommt Biogas aus meiner Leitung?
Es ist nicht erkennbar, ob Biogas oder konventionelles Erdgas aus ihrer Leitung kommt. Denn das Gas aus dem Gasnetz ist ein Mix aus Erd- und Biogas und beide besitzen den gleichen Brennwert. Durch den Bezug von Prokon Biogas erhöhen Sie aber den Anteil an Biogas im bundesdeutschen Gasmix und verringern dadurch den CO2-Ausstoß. Je mehr Menschen dies tun, desto mehr Biogas wird ins Gasnetz eingespeist. Außerdem wird durch den Bezug von Prokon Biogas der Ausbau der Erneuerbaren Energien auf zweierlei Wegen gefördert. Zum einen durch von Prokon erworbene Vermeidungszertifikate, welche den Bau von Windkraftprojekten in Indien unterstützen. Des Weiteren baut und betreibt Prokon mit den Erlösen aus dem täglichen Geschäft neue Photovoltaik-, Windenergie- und Biogas-Projekte und unterstützt damit aktiv den Weg zur Klimaneutralität und der damit verbundenen CO2-Vermeidung.
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5. Kann es passieren, dass ich bei einem Wechsel zwischendurch "im Kalten" sitze
Nein, keine Sorge: Sie werden durchgehend mit Gas versorgt. Der Wechsel zu einem anderen Gasanbieter ist nur eine Vertragsangelegenheit. Der örtliche Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Gasversorgung zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen.
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6. Muss ich meinen derzeitigen Gasversorger selbst kündigen?
Nein, wir übernehmen alle Wechselformalitäten.
Eine direkte Kündigung ist nur dann notwendig, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht bei diesem wahrnehmen möchten. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie beispielsweise, wenn Ihr Versorger die Preise erhöht hat.
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7. Muss ich zu Vertragsbeginn meinen Zählerstand mitteilen?
Um eine eventuelle Schätzung des Netzbetreibers zu vermeiden, ist eine Ablesung des Zählers zum Vertragsbeginn sehr zu empfehlen. Ihren Zählerstand können Sie uns direkt im Kundenportal mitteilen. Gegebenenfalls kommt Ihr zuständiger Netzbetreiber bezüglich des Zählerstandes ebenfalls auf Sie zu.
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8. Kann ich den Vertrag von meinem Vormieter übernehmen?
Nein, der Vertrag des bisherigen Vertragspartners muss bei Auszug von ihm gekündigt werden, daher benötigen wir von Ihnen einen neuen Auftrag. Auch wenn der Vormieter bereits Gaskunde bei Prokon war.
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1. Welche Vertragslaufzeit habe ich?
Um Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität zu gewährleisten, haben Sie bei unseren Prokon Gas-Produkten eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat bei einer gleichzeitigen Preisgarantie von zwölf Monaten.
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2. Gibt es eine Preisgarantie?
Wir bieten eine 12monatige Preisgarantie (exkl. gesetzlicher Steuern, Abgaben und Umlagen). Die Abgaben, Steuern und Umlagen werden in der Regel einmal im Jahr, zum Jahresende, angepasst.
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3. Wie kann ich das Kundenportal nutzen?
Nachdem Ihr Gasantrag bei Prokon eingegangen ist, wird der Antrag bearbeitet. Schon mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie eine Vertrags- und Kunden-Nr. zugewiesen. Mit diesen beiden Nummern können Sie sich unter enegie.prokon.net registrieren und einen persönlichen Benutzernamen und Paßwort festlegen.
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4. Kann im Kundenportal auch der Prokon Stromvertrag und die Prokon Mitgliedschaft verwaltet werden?
Ja und Nein. In unserem neuen Kundenportal energie.prokon.net können nur die Energieverträge (Prokon Windstrom und Prokon Biogas) verwaltet werden. Für die Mitgliedschaft der Genossenschaft gibt es ein gesondertes Mitglieder-Portal.
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5. Wie wird der monatliche Abschlag berechnet?
Ihr durchschnittlicher Jahresverbrauch wird vom Netzbetreiber an uns übermittelt. Auf Basis Ihres Verbrauchs ermitteln wir die monatliche Abschlagshöhe. Sie können Ihre Abschläge jederzeit auf Wunsch im Kundenportal anpassen. Die Abbuchung erfolgt per SEPA-Lastschrift (falls erteilt) oder durch einen von Ihnen eingerichteten Dauerauftrag.
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6. Wie erfolgt die Jahresabrechnung?
Entweder Sie werden von Ihrem Netzbetreiber dazu aufgefordert Ihren Zählerstand abzulesen, oder dieser wird durch Ihren Netzbetreiber ermittelt (abgelesen oder geschätzt). Nachdem die Zählerdaten an uns übermittelt wurden, stellen wir die bereits von Ihnen bezahlten Teilbeträge Ihrem tatsächlichen Verbrauch und den daraus resultierenden Gaskosten gegenüber. Daraus ergibt sich entweder eine Gutschrift oder eine Nachzahlung. Der Zeitpunkt der Jahresabrechnung erfolgt nach einem festgelegten Turnus Ihres Netzbetreibers. Auf Wunsch können wir auch jährlich zu einem bestimmten Datum die Jahresrechnung erstellen.
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7. Warum gibt es unterschiedliche Grund- und Arbeitspreise?
Der Grund- und Arbeitspreis enthält unterschiedliche Gebühren, die je nach PLZ unterschiedlich ausfallen. Diese Kosten werden exakt für jede Lieferstelle an den Kunden weitergegeben. Daher kommt es zu unterschiedlichen Preisen im gesamten Bundesgebiet.
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8. Meine persönlichen Daten haben sich geändert. Was ist zu tun?
Ihre Änderungen können Sie uns bequem über das Kundenportal oder per E-Mail oder postalisch mitteilen. Bei Namensänderungen benötigen wir ein amtliches Dokument (z.B. Eheurkunde). Sollten Sie umziehen, können Sie uns das ebenfalls über unser Kundenportal mitteilen. Wir senden Ihnen gerne auch neue Vertragsunterlagen zu.
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9. Wie kann ich kündigen?
Ihren Gasvertrag können Sie ganz einfach im Kundenportal unter Ihren Vertragsdaten kündigen. Mit einem Klick auf den Button "Kündigung" gelangen Sie zur Übermittlung Ihrer Kündigung an uns. Neben dem Kundenportal können Sie uns auch eine schriftliche Kündigung per E-Mail zukommen lassen. Die genaue terminliche Beendigung des Vertrags ist abhängig von Ihrer Vertragslaufzeit und Ihren Kündigungsfristen.
Als weitere Möglichkeit können Sie direkt über auf unser Website in der Rubrik Kundenservice ihre Kündigung an uns übermitteln. Nutzen Sie dafür die direkte Kündigungsmöglichkeit über diesen Link.
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1. Wie registriere ich mich beim Kundenportal?
Bevor Sie sich mit ihren persönlich festgelegten Benutzernamen und Passwort jederzeit im Kundenportal anmelden können, müssen Sie sich einmalig registrieren. Dafür benötigen Sie Ihre Kunden- und Vertrags-Nummer. Anschließend legen Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten fest und können unter https://energie.prokon.net das Kundenportal über einen Browser auf dem PC, Tablet oder Smartphone erreichen. Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen enthalten. Das können Groß- und Kleinbuchstaben oder auch Sonderzeichen und Ziffern sein. Nicht erlaubt sind Leerzeichen.
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2. Ist der Zugang zum Kundenportal sicher und sind meine Daten geschützt?
Ja die Daten sind sicher. Sie werden verschlüsselt übertragen. Der größte Angriffspunkt ist, wenn Nutzer sehr einfache Passwörter wie beispielsweise "12345678" nutzen, welche von möglichen Angreifern durch pures Erraten leicht zu entschlüsseln sind. Daher nutzen Sie immer auch Sonderzeichen oder Kombinationen von Groß- und Kleinbuchstaben sowie Zahlen.
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3. Ich möchte mein Passwort ändern. Wo kann ich das tun?
Im Kundenportal finden Sie in der linken farblich abgesetzten Fläche den Menüpunkt "Passwort ändern". Hier können Sie jederzeit ein neues Passwort für Ihr Kundenportal vergeben.
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4. Kann ich mehrere Verträge im Kundenportal verwalten?
Ja. Alle ihre Energieverträge mit der Prokon Genossenschaft, egal ob Strom- oder Gasvertrag können Sie im Kundenportal einsehen und verwalten. Auch wenn Sie mehrere Strom- oder Gasverträge haben, sind diese alle unter einer Registrierung einsehbar.
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5. Wo kann ich im Kundenportal meine Rechnung einsehen?
Im Kundenportal befindet sich links eine farbige Fläche unter der Sie Ihre Kunden- und Vertragsdaten auswählen können. Ganz oben in der Leiste können Sie Ihre Kundendaten einsehen und anpassen. Darunter ist die Vertragsnummer mit der Lieferanschrift aufgeführt. Durch einen Klick auf das Vertrags-Symbol gelangen Sie zu Ihren Vertragsdaten und können Ihre aktuelle Rechnung einsehen.
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6. Kann ich meinen Abschlag im Kundenportal anpassen?
Unter den Vertragsdaten wird Ihnen Ihr monatlicher Abschlag angezeigt. Mit einem Klick auf die drei Punkte in der oberen Ecke wird Ihnen eine Leiste angezeigt, mit der Sie Ihren monatlichen Abschlag nach unten wie auch nach oben individuell anpassen können. Eingestellt ist der errechnete Abschlag anhand des letzten Jahresverbrauchs.
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7. Kann mein Prokon Gasvertrag mit umziehen?
Ein Umzug steht bevor und Sie möchten Ihren aktuellen Prokon Gasvertrag unverändert beibehalten. Unter Ihren Vertragsdaten finden Sie den Punkt Umzug. Mit einem Klick darauf können Sie uns Ihre neue Anschrift verteilen. Ihre aktuellen Preise und die Preisgarantie bleiben auch an der neuen Lieferadresse bestehen. Um die An- und Abmeldung kümmern sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unseres Energie-Teams.
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8. Kann ich aus dem Kundenportal heraus Kontakt mit Prokon aufnehmen?
Gern können Sie aus dem Kundenportal heraus mit uns Kontakt aufnehmen. Unter den Kundendaten sehen Sie das Feld "Ihre Nachricht an Prokon". In einem Textfeld können Sie Ihre Nachricht eingeben und auch eine Datei beifügten. Ihre E-Mail (falls bekannt) ist als Absender schon voreingestellt. Mit Klick auf "Nachricht übermitteln" gelangt ihre E-Mail zu unserem Energie-Team. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.
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9. Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
Ihren Stromvertrag können Sie ganz einfach im Kundenportal unter Ihren Vertragsdaten kündigen. Mit einem Klick auf den Button "Kündigung" gelangen Sie zur Übermittlung Ihrer Kündigung an uns. Neben dem Kundenportal können Sie uns auch eine schriftliche Kündigung per E-Mail zukommen lassen. Die genaue terminliche Beendigung des Vertrags ist abhängig von Ihrer Vertragslaufzeit und Ihren Kündigungsfristen.
Als weitere Möglichkeit können Sie direkt über auf unser Website in der Rubrik Kundenservice ihre Kündigung an uns übermitteln. Nutzen Sie dafür die direkte Kündigungsmöglichkeit über diesen Link.