6. Februar 2020

Umgang mit Kaufangeboten zur Prokon Anleihe

Die Prokon eG hat Kenntnis davon erhalten, dass Inhaber der von Prokon 2016 ausgegebenen Anleihe (WKN A2AASM) derzeit wieder verstärkt von Dritten angesprochen werden, die an einem Kauf der Prokon Anleihe interessiert sind.

Konkret wissen wir von einem Moritz Müller aus London, der sich über die jeweiligen Depotbanken an die Anleihegläubiger wendet, sowie von einer Tonach AG, die direkt per E-Mail Inhaber der Anleihe kontaktiert hat. Dies hat zu Fragen von Anleihe-Inhabern an die Prokon eG geführt, zu denen wir wie folgt aufklären können:

Gut zu wissen

  • Die Prokon-Anleihe ist ein an der Börse handelbares Wertpapier, daher kann es immer wieder zu Käufen und Verkäufen der Anleihe oder entsprechenden Anfragen kommen. Prokon erhält weder über diese Anfragen noch über Käufe und Verkäufe Informationen und hat daher auch keine Kenntnis darüber, wer im Besitz der Prokon-Anleihe ist. Eine Weitergabe von Namen oder Adressdaten der Anleihe-Inhaber erfolgt dementsprechend von der Prokon eG nicht.
  • Die Prokon Anleihe läuft noch bis 2030 und wird gemäß der Anleihebedingungen von Prokon seit 2016 zuverlässig verzinst und getilgt.
  • Ansprechpartner für Kaufangebote von Dritten ist immer Ihre Depotbank. Kein Anleihe-Inhaber muss die Angebote annehmen oder darauf reagieren. Wer keine Angebote mehr erhalten möchte, informiert bitte seine Depotbank bzw. seinen Bankberater.
  • Zur Beurteilung, ob es sich um ein seriöses oder für Sie lohnenswertes Kaufangebot handelt, informieren Sie sich über die Entwicklung des Börsenkurses der Anleihe und sprechen Sie mit Ihrem Bank-, Anlage-, Steuer- oder Rechtsberater oder wenden Sie sich an eine Anleger- oder Verbraucherschutzorganisation.
  • Über das aktuell kursierende Rückzahlungsangebot der Tonach AG informiert die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. in ihrem Newsletter vom 30.01.2020
  • Wer ohne Einwilligung direkt von Dritten angeschrieben wird und dies nicht wünscht (möglicher Verstoß gegen Regelungen des Datenschutzes (DSGVO) und des Wettbewerbsrechts (UWG)), wendet sich entweder direkt an den Absender (Auskunftsverlangen über gespeicherte Daten, Löschung verlangen) und/oder wendet sich an den jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten oder die Verbraucherzentralen.

Bitte beachten Sie auch unsere Information vom 20. April 2017