20. April 2017

Information zu kursierendem Anleihekaufangebot

Die Prokon eG hat Kenntnis davon erhalten, dass die Gläubiger der Prokon-Anleihe (WKN A2AASM) von ihren jeweiligen Depotbanken darüber informiert wurden, dass ihnen von der OSK IT Beteiligungs GmbH, Wunsiedel ("OSK GmbH"), eine "Barabfindung" angeboten bzw. ein "Übernahme- und Abfindungsangebot" gemacht wird. Die Prokon eG steht in keinem Kontakt mit der OSK GmbH. Es gibt weder ein "Übernahmeangebot", noch wird eine  "Abfindung" gezahlt. Bei dem Angebot der OSK GmbH handelt es sich um ein freiwilliges Kaufangebot durch eine dritte Partei.


Sollten Gläubiger, die von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen vorzeitig verkaufen wollen, ist dieses u.a. auch über die Börse Hamburg zum jeweils aktuellen Kurs möglich. Bei Fragen hierzu wenden sich die betroffenen Anleihegläubiger bitte an ihre depotführende Bank.  


Die Prokon eG weist darauf hin, dass die Gläubiger der Anleihe nicht verpflichtet sind, auf das Angebot der OSK GmbH zu reagieren oder es anzunehmen. Die Prokon eG zahlt Zins- und Tilgungsleistungen auf die Anleihe gemäß den Anleihebedingungen und die Anleihegläubiger können ihre Schuldverschreibungen bis zum Fälligkeitstermin halten. 


Eine Stellungnahme des Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) zu dem Thema finden Sie hier.