24. Oktober 2020

Einladung zur virtuellen Generalversammlung

Liebe Mitglieder,

hiermit laden wir Sie herzlich ein zur

Ordentlichen Generalversammlung 2021 der Prokon Regenerative Energien eG am Mittwoch, den 09.06.2021, um 10:00 Uhr ohne physische Präsenz der Mitglieder oder ihrer Bevollmächtigten in Form einer virtuellen Versammlung über einen Online-Versammlungsraum (Einlass ist ab 9:00 Uhr möglich)

Tagesordnung

  • 1.Eröffnung und Begrüßung
  • 2.Berichte über den Jahres- und den Konzernabschluss jeweils zum 31.12.2019
    • 2.1.Bericht des Vorstands, Vorlage des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31.12.2019 sowie der Lageberichte für die Genossenschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019
    • 2.2.Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung durch den Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V., Frankfurt am Main
    • 2.3.Bericht des Aufsichtsrats
  • 3.Generaldebatte
  • 4.Beschlussfassungen
    • 4.1.Beschluss über die Verwendung des im Geschäftsjahr 2019 entstandenen Jahresüberschusses/Bilanzgewinns
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
      Aus dem im festgestellten Jahresabschluss der PROKON Regenerative Energien eG für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen Jahresüberschuss wird der unter Berücksichtigung des im Vorjahr auf neue Rechnung vorgetragenen Betrages von EUR 378,31 sich ergebende und nach Zuweisung zur gesetzlichen Rücklage in Höhe von EUR 809.775,51 (= 10,0 % des Jahresüberschusses) verbleibende Betrag von EUR 7.287.979,60 (Bilanzgewinn) in Höhe des rechnerisch nach § 35 Absatz 2 der Satzung verteilungsfähigen Betrages unter Anrechnung der bereits an die Mitglieder am 31.07.2020 erfolgten Abschlagszahlung in Höhe von insgesamt EUR 3.643.986,77 am 08.12.2020 als Dividende an die Mitglieder ausgeschüttet und in Höhe des verbleibenden Betrages auf neue Rechnung vorgetragen. Hinweis: Aufgrund der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) wurde der ursprünglich auf den 24.06.2020 geplante Termin der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung unserer Genossenschaft auf den 26.11.2020 verschoben. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat am 22.06.2020 von der Möglichkeit nach § 3 Absatz 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („GesRuaCOVBekG“) Gebrauch gemacht und beschlossen, dass der Jahresabschluss der PROKON Regenerative Energien eG zum 31.12.2019 festgestellt wird. Außerdem hat der Vorstand am 18.06.2020 mit der Zustimmung des Aufsichtsrats vom 22.06.2020 von der Möglichkeit nach § 3 Absatz 4 GesRuaCOVBekG in Verbindung mit § 59 Absatz 2 des Aktiengesetzes („AktG“) Gebrauch gemacht und beschlossen, dass eine Abschlagszahlung auf die an die Mitglieder zu erwartende Dividendenzahlung in Höhe von EUR 3.643.989,80 unter Berücksichtigung der Regelung des § 35 Absatz 2 der Satzung geleistet wird. Die Zahlung des Abschlags an die Mitglieder erfolgte in Höhe des verteilungsfähigen Betrages in Höhe von EUR 3.643.986,77 am 31.07.2020.
    • 4.2.Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:
      Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt.
    • 4.3.Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
      Der Vorstand schlägt vor, zu beschließen:
      Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt.
    • 4.4.Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds (Ersatzwahl gemäß § 18 Absatz 5 der Satzung)
      Die Generalversammlung unserer Genossenschaft am 18.06.2019 hat fünf Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt, deren Amtsdauer nach § 18 Absatz 3 der Satzung am Schluss der Generalversammlung endet, die über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.
      Unterdessen hat das Aufsichtsratsmitglied Herr Andreas Neukirch sein Mandat im Aufsichtsrat mit Wirkung zum 30.09.2020 niedergelegt. Für ihn ist mithin nach § 18 Absatz 5 der Satzung eine Ersatzwahl vorzunehmen. Dabei sind nach § 18 Absatz 1 Satz 2 der Satzung nur solche Mitglieder der Genossenschaft wählbar, die am Tag der Wahl das 70. Lebensjahr nicht vollendet haben.

      Der Aufsichtsrat schlägt zu dieser Ersatzwahl vor, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen:
      (1) Herrn Johannes Kempmann, geb. am 15.04.1954, Wohnort: Magdeburg

      Weiterhin wurde aus dem Kreis der Mitglieder unserer Genossenschaft bisher (Stand: 15.10.2020) zu dieser Ersatzwahl vorgeschlagen, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen:
      (2)Herrn Sigurd Brawanski, geb. am 06.01.1961, Wohnort: Bindlach
      (3)Frau Karin Effmert, geb. am 31.12.1957, Wohnort: Kempen
      (4)Herrn Dr. Wilhelm Irsch, geb. am 28.05.1955, Wohnort: Rehlingen-Siersburg
      (5)Herrn Klaus Hardy Mühleck, geb. am 08.11.1954, Wohnort: Ebersbach

PROKON Regenerative Energien eG

Itzehoe, 23.10.2020 Dr. Henning von Stechow Heiko Wuttke Andreas Neukirch