Ende 2007 haben wir die Umstellung unseres Geschäftsmodells angekündigt: Nachdem wir die beiden Windparks Erxleben-Eimersleben und Hakenstedt III bereits ausschließlich mit Bankdarlehen und Genussrechtskapital finanziert haben, wollen wir auch die übrigen 27 der insgesamt 29 PROKON-Windparks in die PROKON Genussrechtsgesellschaft integrieren. Diese Windparks werden bisher in einzelnen Kommanditgesellschaften betrieben (siehe Links am Ende dieses Artikels).
Bisher hat die Genussrechtsgesellschaft 130 Mio. Euro in diese Windparks investiert. Sie ist damit unseres Wissens nach bereits jetzt die größte Gesellschaft in Deutschland, die in dieser Form eine so breit gestreute Kapitalanlage im zukunftssicheren Wachstumsmarkt der Erneuerbaren Energien anbietet.
Um die vollständige Integration der PROKON-Windparks in die Genussrechtsgesellschaft zu erreichen, bieten wir den Anlegern der Fondsgesellschaften an, ihre Kommanditanteile an uns zu verkaufen oder die Beteiligungen in Genussrechte umzuwandeln. Die Kommanditgesellschaften sollen anschließend im Jahr 2010 aufgelöst werden.
Der Vorteil für PROKON: Die Anzahl der Unternehmen in der PROKON-Gruppe wird reduziert. Das spart erheblichen Kosten- und Verwaltungsaufwand.
Der Vorteil für die Anleger: Bei einer Umwandlung ihrer Kommanditbeteiligung in PROKON Genussrechte erhalten sie von uns einen höheren Preis für ihre Kommanditanteile und bleiben weiterhin an „ihrem“ Windpark beteiligt. Gleichzeitig profitieren sie auch von allen anderen bereits realisierten und zukünftigen PROKON-Windparks. Und damit auch von der Erhöhung der Vergütung für Strom aus Windenergie, die die Bundesregierung im gerade überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Gesetz für Windkraftanlagen festgelegt hat, die ab 2009 in Betrieb gehen.
Wer seine Kommanditbeteiligung nicht in Genussrechte umwandeln möchte, kann sie an uns verkaufen.
Sowohl bei einer Umwandlung der Kommanditanteile in unsere Genussrechte als auch bei einem reinen Verkauf an uns übernehmen wir die Kommanditanteile zu Kursen, die deutlich über dem üblichen Marktpreis für „gebrauchte“ Kommanditanteile liegen. Uns ist zumindest kein Unternehmen und keine Handelsplattform bekannt, die unsere Kaufpreise überbietet. Durch die Steuervorteile aus der Anfangsphase der Projekte, die Ausschüttungen und Zahlungen aus der PROKON Ausschüttungsgarantie sowie die hohen Kaufpreise für die Kommanditanteile erhalten unsere Anleger innerhalb kürzester Zeit deutlich mehr Geld zurück, als sie am Anfang eingezahlt haben.
Ein Beispiel: Wer sich im März 2005 mit 10.000 € am New Energy Fonds V beteiligt hat und die verschiedenen steuerlichen Sonderregelungen nutzen kann, hat bei einem Ausstieg aus der Kommanditbeteiligung zum Jahresende 2008 einschließlich der steuerlichen Rückflüsse insgesamt Zahlungen in Höhe von 17.231 € erhalten. Und das bei einer Laufzeit von nur knapp 4 Jahren!
Selbst bei einer Beteiligung am New Energy Fonds II, dessen tatsächliche Erträge aufgrund von fehlerhaften Windgutachten deutlich unter den prospektierten Zahlen zurückgeblieben sind, hat PROKON unter anderem durch die Leistungen aus der Ertragsgarantie dafür Sorge getragen, dass die Anleger trotzdem eine ansehnliche Rendite erreichen konnten. Das Kauf- und Wandlungsangebot von PROKON stellt sicher, dass jeder Anleger bei einem Verkauf seiner Beteiligung mindestens 100 % seiner Bareinlage sowie darüber hinaus eine positiven Rendite erhält. Selbst bei dem angenommenen ungünstigsten Fall, in dem ein Anleger seinen Kommanditanteil am New Energy Fonds II nach achtjähriger Laufzeit zum 31.12.2008 an uns verkauft, ohne dafür PROKON Genussrechte zu zeichnen, wird dieses Ziel erreicht. Dabei wird unterstellt, dass er keinerlei steuerliche Freibeträge nutzen kann und mit dem höchstmöglichen Steuersatz belastet ist. Bei einer Bareinlage von 10.000 € erhält der Verkäufer selbst in diesem Fall noch einen Rückfluss von 11.807 €. Beurteilen Sie selbst, ob so eine Kapitalanlage lohnenswert war oder nicht!
Aber auch, dass eine Beendigung der Kommanditbeteiligung zu einem festen Stichtag besonders bei einem steuerlich orientierten Anleger nicht unbedingt in sein persönliches steuerliches Konzept passt, haben wir berücksichtigt. Die Anleger haben deshalb die Möglichkeit, den Prozess über drei Jahre zu verteilen und damit individuell zu steuern.
Doch leider kann man es bekanntlich nie jedem recht machen, und so sehen auch wir uns von Anlegern und Presse mit einer ganzen Reihe von Vorwürfen konfrontiert. Die Palette beginnt bei einer Internetseite, die ein erboster Anleger extra eingerichtet hat, um den Zeichnungserfolg unserer Genussrechte (immerhin fast 150 Mio. Euro seit 2003) und damit die Finanzierung weiterer Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien und die Änderung unseres Geschäftsmodells zu stoppen. Es sind Diskussionsforen im Internet entstanden, und sogar eine Interessensgemeinschaft der Anleger hat sich gegründet. Mit der Begründung, man selbst und alle anderen Anleger hätten sich bewusst für eine 20-jährige Kapitalanlage entschieden, wird vehement gegen die Auflösung der Fondsgesellschaften argumentiert.
Doch sind die Beweggründe dieser Anleger tatsächlich immer so uneigennützig? An dieser Stelle nur ein herausgegriffenes aktuelles Beispiel: Ein Kommanditist, beteiligt am PROKON Windpark Horst, lässt sich von seinem PR-Büro Möglichkeiten aufzeigen, gegen PROKON vorzugehen. Ihm wird geraten, sich an so genannte Anlegerschutzvereine zu wenden, mit anderen „Geschädigten“ eine Klägergemeinschaft zu bilden oder einen Dienstleister mit der Einschaltung der Presse und des Fernsehens zu beauftragen. Die Vorschläge seines PR-Büros verteilt dieser Kommanditist per E-Mail an eine ganze Reihe von Anlegern. Seltsam nur, dass der Rechtsanwalt dieses Kommanditisten uns mitteilt, sein Mandant wäre bereit, seinen Kommanditanteil am Windpark Horst an uns zu verkaufen. Allerdings nur, wenn wir ihm einen um 70 %-Punkte höheren Kaufpreis zahlen.
Geht es dem Kommanditisten also tatsächlich um den Fortbestand der Kommanditgesellschaft und um das Wohl der anderen Anleger? Oder benutzt er die anderen nur für seine Zwecke, um möglichst viel Druck auf uns auszuüben und damit den Kaufpreis für seinen eigenen Kommanditanteil in die Höhe zu treiben? Darüber möge sich nun jeder selbst ein Urteil bilden.
Mit weiteren Kritikpunkten setzen wir uns gern ebenfalls öffentlich auseinander (siehe Links am Ende dieses Artikels). Ein untransparentes und konfliktscheues Vorgehen ist uns somit sicherlich nicht vorzuwerfen.
Doch zurück zum angenehmen Teil. Ungeachtet der Kritik Einzelner, das neue Geschäftsmodell kommt an: Von den ehemals mehr als 4.600 Kommanditisten haben bereits fast 3.000 unser Angebot angenommen und ihre Kommanditanteile an uns verkauft bzw. in PROKON Genussrechte umgewandelt. Die Auflösung der Gesellschaften Wittenberg, Eilsleben-Ovelgünne, New Energy II und New Energy VII und damit die vollständige Integration von sieben weiteren Windparks in die Genussrechtsgesellschaft ist bereits sicher. In diesen Kommanditgesellschaften sind die notwendigen Mehrheiten von mindestens 75 % der Stimmen bereits vorhanden. Die formalen Beschlussfassungen erfolgen auf den diesjährigen Gesellschafterversammlungen, die Ende August beginnen. Die überwiegende Zahl unserer Anleger hat seine Kommanditbeteiligungen bereits in PROKON Genussrechte umgewandelt. Wir freuen uns, dass die Umstellung unseres Geschäftsmodells bei ihnen Anklang gefunden hat, und bedanken uns herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Links:
News vom 20.11.2007:
Veränderungen bei PROKON: Neues Geschäftsmodell, bewährte Philosophie
News vom 05.02.2008:
Windpark Erxleben-Eimersleben - Genussrechtsfinanzierte Windräder nehmen Betrieb auf
News vom 21.04.2008:
PROKON Windparks Nummer 28 und 29 erfolgreich in Betrieb
News vom 25.06.2008:
Stellungnahme zum Rundschreiben der Interessensgemeinschaft PROKON New Energy Fonds an PROKON-Mitgesellschafter
Downloads:
Rundschreiben der Interessensgemeinschaft PROKON New Energy Fonds und
Stellungnahme der PROKON Unternehmensgruppe
Rundschreiben der PROKON Unternehmensgruppe zu häufigen Fragen und Anträgen zu den diesjährigen Gesellschafterversammlungen
Informationsbroschüre der PROKON Unternehmensgruppe zum neuen Geschäftsmodell für alle Windparks: Die Broschüre erläutert im Detail die Hintergründe des Neuen Geschäftsmodells und zeigt auf, welche positiven Ergebnisse die Anleger verbuchen können
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