Am 10.06.2008 hat die Interessengemeinschaft PROKON New Energy Fonds ein Rundschreiben (PDF 724 KB) an die Mitgesellschafter versendet, um gegen die Veräußerung und Umwandlung von Kommanditanteilen in PROKON Genussrechte mobil zu machen. In den letzten Tagen erreichte uns seitens unserer Anleger vielfach die Bitte, zu diesem Rundschreiben Stellung zu nehmen. Um einer Verunsicherung unserer Anleger vorzubeugen, möchten wir im Folgenden diesem Wunsch nachkommen und die von der Interessengemeinschaft in Umlauf gebrachten, zum Teil undifferenzierten und sachlich haltlosen Informationen zum neuen Geschäftsmodell der PROKON Unternehmensgruppe richtig stellen.
In ihrem Schreiben behauptet die Interessengemeinschaft mehrfach, dass man als Inhaber von PROKON Genussrechten keine Absicherung in Form von Sachwerten besäße. Dies ist irreführend und schlichtweg falsch. Wie Sie bereits wissen, kauft die Genussrechtsgesellschaft die Kommanditanteile an den Windparkgesellschaften auf und ist somit genau so Inhaber von Sachwerten und Gewinnansprüchen wie bislang die Kommanditisten. Das unternehmerische Risiko der Genussrechtsgesellschaft und somit der Genussrechtsinhaber ist sogar bedeutend geringer als das der Kommanditisten im alten Geschäftsmodell der PROKON Unternehmensgruppe: Durch die Beteiligung der Genussrechtsgesellschaft an einer Vielzahl von Windparks kommt es zu einer erheblich breiteren Streuung des Risikos.
In Bezug auf das Mitspracherecht verhält es sich in der Tat so, wie von der Interessengemeinschaft angeführt Genussrechtsinhaber besitzen keine Mitbestimmungsrechte. Wie jedoch die Beteiligung auf den Gesellschafterversammlungen zeigte, hat nur ein sehr geringer Teil unserer Kommanditisten Wert auf die Ausübung ihres Mitspracherechts gelegt. Aus der Reaktion der Mehrheit unserer Anleger können wir schließen, dass den meisten eine sichere Kapitalanlage mit Mindestverzinsung und geringerem persönlichen Verwaltungsaufwand wichtiger ist als das Recht auf Mitbestimmung. Für diese Mehrheit stellt das Konzept des "grünen Sparbuchs" in Form von Genussrechten die bessere Alternative dar. Zugleich wird durch die Umsetzung des neuen Konzepts eine reibungslosere, effizientere Geschäftsführung der Windparkgesellschaften ermöglicht. Das Mitspracherecht der Kommanditisten hat (wie aus den Protokollen der Gesellschafterversammlungen ersichtlich) oftmals Entscheidungsprozesse verkompliziert und ohne praktischen Nutzen einen erheblichen Verwaltungsaufwand zu Lasten von Anlegern und Geschäftsführung verursacht.
Die Suggestion der Interessengemeinschaft, dass den von uns zur Verfügung gestellten Berechnungen über die steuerlichen Auswirkungen einer Kommanditanteilsveräußerung oder -umwandlung nicht getraut werden sollte, ist sachlich vollkommen haltlos und dient lediglich der Verunsicherung der Kommanditisten. Wir haben weder Kosten noch Mühen gescheut, das Veräußerungs-/ Umwandlungsszenario so detailliert und individuell wie möglich für unsere Anleger aufzuschlüsseln und sie bezüglich der steuerlichen Auswirkungen zu informieren. Für unsere Erläuterungen, Berechnungen und steuerlichen Ratschläge in der Ihnen zugesandten, umfassenden Broschüre zum neuen Geschäftsmodell der PROKON Unternehmensgruppe haben wir von einer Vielzahl von Steuerberatern große Anerkennung erfahren und überwältigend viele positive Rückmeldungen von Anlegern erhalten.
Ebenso wenig nachvollziehbar ist die Kritik an den von PROKON bei den Kauf- und Umwandlungsangeboten angesetzten Verkehrswerten der Kommanditanteile. Die Herleitung der Verkehrswerte ist in den Geschäftsberichten der betreffenden Gesellschaften ausführlich offen gelegt und richtet sich nach den tatsächlichen Erträgen der jeweiligen Windparks. Diese Verkehrswerte wurden im Zweitmarkt immer als zuverlässige Grundlage des Kaufpreises verwendet, ohne dass jemals Kritik daran geübt worden wäre. Dass die von uns berechneten Verkehrs- und Rückkaufwerte ganz im Gegenteil eher über dem tatsächlichen Marktwert angesetzt sind, zeigt die Tatsache, dass unsere Rückkaufangebote bislang von keinem professionellen Zweitmarktfonds überboten worden sind.
Schließlich möchten wir zu der Behauptung der Interessengemeinschaft, die angekündigten Kapitalerhöhun-gen bei NEF I und NEF III würden zu einer Reduktion des Wertes der Kommanditanteile führen, Stellung nehmen. Die Kapitalerhöhungen sind nach einer Reihe von windschwachen Jahren aus wirtschaftlichen Gründen unvermeidbar geworden, um die Einhaltung der von den jeweiligen finanzierenden Banken mit Nachdruck geforderten Liquiditätsreserven gewährleisten zu können. PROKON hat jahrelang freiwillige Leistungen im Wert von rund 25 Mio. € in Form von liquiditätssichernden Darlehen, Ausschüttungs- und Ertragsgarantien für die Windparkgesellschaften und deren Kommanditisten erbracht. Freiwillige Leistungen solchen Umfangs sind in der Branche einmalig. Sie sind aber ab einem bestimmten Punkt nicht mehr vertretbar zu einer unternehmerischen Kapitalanlage gehören eben auch bestimmte Risiken.
Die Teilnahme an der Erhöhung des Kapitals wird selbstverständlich allen Gesellschaftern entsprechend ihrer Anteile am Kommanditkapital angeboten. Eine Verwässerung von Stimmrechten ist somit nicht gegeben.
Uns ist bewusst, dass sich die Veräußerung von Kommanditanteilen und die Umwandlung in Genussrechte angesichts unterschiedlichster steuerlicher Motivationen und individueller Lebensumstände (Alter etc.) nicht ausnahmslos für alle Anleger als vorteilhaft erweist. Wir haben Verständnis, dass die verschiedenen Anlegergruppen ihre eigenen Interessen vertreten. Dies sollte jedoch immer auf sachliche und differenzierte Weise erfolgen und nicht durch die Verbreitung von irreführenden oder gar falschen Informationen, die andere Anleger verunsichern. Wir werden deshalb der Bildung eines gesellschaftsübergreifenden Beirates nicht im Wege stehen, sollte die Mehrheit der nicht zur PROKON Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschafter einen solchen Beirat befürworten.
Zu unserer Freude zeigt die hohe Quote derer, die unser Kauf- und Umwandlungsangebot bislang wahrgenommen haben, dass unser Angebot für eine deutliche Mehrheit sehr attraktiv war und ist: Bislang haben sich fast 60 Prozent der Kommanditisten für eine Wandlung ihrer Anteile in Genussrechte und somit für unser neues Geschäftsmodell entschieden. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle für das uns entgegen gebrachte Vertrauen unseren Dank aussprechen und freuen uns auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter 04821-6855-300 oder per Email unter info@prokon.net.
Das Rundschreiben der Interessengemeinschaft können Sie hier als PDF herunterladen.
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