Die PROKON Unternehmensgruppe ändert ihr Geschäftsmodell. Bisher vertrieb PROKON zwei Formen ökologischer Kapitalanlagen: Windenergiefonds und Genussrechte. Die Finanzierung der Windparks erfolgte bis Mitte 2007 durch die Beteiligung privater Kapitalanleger als Kommanditisten an den Betriebsführungsgesellschaften der PROKON-Windparks. Trotz des großen Erfolges (4.600 Kommanditisten an 12 Windenergiefonds), wird PROKON dieses Modell ändern: Die 12 Kommanditgesellschaften, die mit dem Betrieb der Windparks gewerblich tätig sind, werden in den nächsten Jahren sukzessive aufgelöst (liquidiert) und die bisherige Gesellschaftsform einer GmbH & Co. KG in eine vorteilhaftere Gesellschaftsform überführt. PROKON hat dazu den Kommanditisten der meisten Windenergiefonds bereits Übernahmeangebote für die Kommanditanteile unterbreitet und für einige Gesellschaften die Liquidationsbeschlüsse auf den Weg gebracht.
Die zukunftsweisende Entscheidung der Geschäftsführung für die Änderung des Geschäftsmodells erfolgte vor allem vor dem Hintergrund der am 01.01.2008 in Kraft tretenden Unternehmenssteuerreform. Bereits im Jahr 2005 erlitt die Attraktivität der Windenergiefonds mit der Abschaffung der steuerlichen Nutzbarkeit von Verlustzuweisungen einen ersten Einbruch. Die Nachteile, die durch die Unternehmenssteuerreform 2008 nun für Personengesellschaften entstehen, beeinträchtigen die jetzige Form der Windenergiefonds zusätzlich.
In Zukunft wird PROKON seine Projekte neben den üblichen Bankdarlehen mit Genussrechtskapital finanzieren. Die PROKON Genussrechtsgesellschaft übt keine gewerbliche, sondern ausschließlich eine vermögensverwaltende Tätigkeit aus. Sie wird daher vergleichbar mit festverzinslichen Wertpapieren insbesondere von der Abgeltungssteuer profitieren, die ab 01.01.2009 für Zinseinkünfte zur Anwendung kommt.
Darüber hinaus sind Genussrechte den Windenergiefonds auch durch ihre breite Streuung in Bezug auf die Sicherheit und Rentabilität deutlich überlegen. Anders als bei einem Windenergiefonds, an dem die Anleger an einem einzelnen bzw. einer begrenzten Anzahl von Windparks beteiligt sind, wird das Genussrechtskapital sowohl in Windparks als auch in die Umrüstung von Nutzfahrzeugen auf den Betrieb mit Pflanzenöl, ein bundesweites Tankstellennetz für Pflanzenöl sowie in den Betrieb einer Pflanzenölmühle investiert. Sämtliche Projekte werden von PROKON selbst betreut. Damit bleibt das Unternehmen seiner Philosophie, einen möglichst großen Teil der Wertschöpfungskette „aus einer Hand“ zu bieten, auch weiterhin treu.
Bereits 2003 hat PROKON in den Genussrechten das Modell der Zukunft erkannt und die damals in der Branche der Erneuerbaren Energien weitgehend unbekannte Form der Kapitalanlage erfolgreich eingeführt. Inzwischen haben 7.200 Anleger Genussrechte in Höhe von über 85 Mio. Euro bei PROKON gezeichnet und somit ihr Vertrauen in PROKON und in die Zukunftsfähigkeit der Branche der Erneuerbaren Energien bewiesen.
Nicht zuletzt wird die Umstrukturierung auch zu einer deutlichen Entlastung im Unternehmen führen. „Die Verwaltung der Genussrechte ist erheblich weniger aufwendig als die der Windenergiefonds, die vor allem von steuerlichen Aspekten geprägt waren. Ein Plus an Effizienz, von dem letztlich auch die Anleger unserer Genussrechte profitieren werden“, so der geschäftsführende Gesellschafter Carsten Rodbertus.
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